| --Taufschein
nicht älter als ein halbes Jahr
--Wenn ein Partner geschieden
ist: Heiratsurkunde und Scheidungspapiere der Vorehe
--Wenn ein Partner verwitwet
ist: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
--Ehevorbereitungskurse sind
bei einer evangelischen Trauung nicht erforderlich
--Sowie
2 Trauzeugen (über 18. Jahre) |