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Namensrecht & Namenswahl:
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Hier erst mal
ein Buchtipp wo Details über das Namensrecht stehen. |
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Vereinbarungen unter Ehegatten. |
Gemeinsame Namen
Festlegung vor, oder bei der Trauung - wahlweise einer der beiden Namen.
Bei keiner ausdrücklichen Einigung: Traditionell Name des Mannes.
Doppelnamen
Derjenige Verlobte, der als Ehegatte den Familiennamen des anderen als
gemeinsamen Familiennamen zu führen hat,
kann erklären, seinen bisherigen Familiennamen unter Setzung eines Bindestriches
zwischen den beiden Namen voran- oder nachzustellen.
Es besteht rechtlich grundsätzlich die Möglichkeit, dass beide Eheleute als
erstes ihren Namen weiterführen und einer von beiden (egal wer) den Namen des
anderen mit Bindestrich nachstellt (z.B.: Hr. Mayer, Fr. Kern-Mayer, oder Hr.
Mayer-Kern, Fr. Kern).
Nachnamen behalten
Weiterführung des eigenen Familiennamens für beide Partner möglich.
Nachnamen für Ihr Kind bestimmen
Festlegung vor oder bei der Trauung, wenn kein gemeinsamer Familienname.
Bei keiner ausdrücklichen Einigung: Name des Mannes.
Ehehindernisse
- Eheband
(wenn Sie schon mal gültig verheiratet waren)
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Religionsverschiedenheit (Ehe eines Getauften und eines Ungetauften)
- Heilige
Weihe (Diakon, Priester)
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Öffentliches, ewiges Gelübde der Keuschheit
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Impotenz (Unfähigkeit zur Geschlechtsgemeinschaft)
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Blutsverwandtschaft
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Gesetzliche Verwandtschaft (Adoption)
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Schwägerschaft
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Gattenmord
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Öffentliche Ehrbarkeit (so sie Elternteil oder Kind eines früheren
Partners heiraten wollen)
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Bekennen sie sich zur Unauflöslichkeit der Ehe? Ohne Vorbehalte einen Bund
fürs ganze Leben zu schließen?
- Bereit
ihrem Partner das ganze Leben treu zu bleiben und die Verpflichtung zur
Treue ihm gegenüber ernst zu nehmen?
- Bereit
Kindern das Leben zu schenken und für ihre Erziehung zu sorgen. Im Besonderen
sollten sie auch um die sittliche und religiöse Erziehung besorgt sein.
- Nach
dem Verständnis der Kirche von der Ehe und nach kirchlichem Recht ist die
Ehe nur dann gültig, wenn sie mit freiem Willen. Sollten sie sich unfrei
fühlen von Drohungen, Zureden, Drängen und Beeinflussen durch andere, oder
wenn sie ein anderes Problem haben, ist ein klärendes Einzelgespräch mit
Seelsorger noch vor der geplanten Trauung notwendig.
Rechtschreibfehler und Irrtümer vorbehalten.
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