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"Ist das jetzt mein Kind, oder etwa nicht?" Eine Frage die viele Väter plagt. Genau deswegen steigen die Vaterschaftstests kontinuierlich an. Leider sind sich auch immer mehr Mütter nicht 100%ig sicher wer nun der "Erzeuger" ihres Kindes ist.

Hauptsächlich im Internet suchen zweifelnde Frauen und Männer und werden auch schnell fündig. Jedoch ist hier erhöhte Vorsicht geboten, denn nicht jeder Test verfügt über die nötige Aussagekraft um vor Gericht bestehen zu können. Prinzipiell ist für die Abstammungsbeurteilung bzw. den Vaterschaftsausschluss das Einverständnis aller zu testenden Personen erforderlich. Ohne Einverständnis gewonnene Proben werden von seriösen Anbietern in der Regel nicht untersucht.

 

Unterscheidung zwischen Test und Gutachten:

  • Vaterschaftstest:
    Dieser Nachweis der Vaterschaft wird zwar gerichtlich oft nicht anerkannt, kann aber zur Folge haben, dass ein Rechtsstreit entsteht, der ein gerichtlich gefordertes Vaterschaftsgutachten nach sich zieht. Grundsätzlich verletzt dieser Test, wenn er heimlich durchgeführt wird, die Persönlichkeitsrechte der Mutter und auch des Kindes, weshalb dies von seriösen Instituten abgelehnt wird.
    Zur Untersuchung kommen vor allem Schleimhautzellen, Haare oder Blut. Die Sicherheit von Vaterschaftstests kann im Idealfall jener von Gutachten (99,99 %) entsprechen. Die Preise der Tests variieren und reichen von rund 500 Euro (ca. ATS 7.000,-) bis 1.100 Euro (ca. ATS 15.000,-). Dieser Preis beinhaltet die Untersuchung aller relevanten Personen (Vater, Kind, evtl. Mutter). Laut Angaben im Internet werden in Österreich jährlich 950 Vaterschaftstests durchgeführt - Tendenz steigend.

 

Das Buch zum Vaterschaftstest->    

cover
  • Vaterschaftsgutachten:
    Bei diesem Nachweis der Vaterschaft wird die Forderung der Nachvollziehbarkeit gestellt. Das bedeutet, dass schon bei der Probengewinnung eine Ausweiskontrolle erfolgt und eine Kopie eines Personalausweises angefertigt wird. In seltenen Fällen werden auch Fingerabdrücke abgenommen bzw. Photos gemacht. Alle zu untersuchenden Personen müssen ihr Einverständnis zum Test geben.
    Analysiert werden in diesem Fall vor allem
    Blutproben, was eine Sicherheit von 99,99 % mit sich bringt. Die für ein Gutachten erforderliche Untersuchung ist im Vergleich zu den Vaterschaftstests kostspieliger -  der Preis beläuft sich in etwa auf 1.450 Euro (ca. ATS 20.000,-). Am Institut der Wiener Gerichtsmedizin sind pro untersuchte Person rund 440 Euro (ATS 6.000,-) zu entrichten. Schätzungen zufolge werden in Österreich jährlich etwa 2.550 derartige Gutachten angefertigt.

 

Was und wie wird untersucht?

Beim Vaterschaftstest werden Erbmerkmale in Blutproben, Haaren oder Schleimhautabstrichen des Kindes, des fraglichen Vaters und eventuell auch der Mutter untersucht. Für den Schleimhautabstrich wird mit einem Wattestäbchen über die Mundschleimhaut gestrichen, wodurch sich einzelne Zellen ablösen und am Stäbchen haften bleiben. Dieses aufschlussreiche Material wird infolge -  wenn der Test über einen Internet-Anbieter durchgeführt wird - in der dafür vorgesehenen Verpackung an das Institut zurückgesendet. Schnuller und Haare des Kindes kommen für die Untersuchung ebenfalls in Frage.

Das Untersuchungsverfahren für das Gerichtsgutachten basiert, wie bereits erwähnt, vor allem auf Blutproben. In seltenen Fällen - etwa wenn eine Person schon verstorben ist - können auch andere Gewebearten (Knochen) zur Untersuchung herangezogen werden.

 

Worauf basiert so ein Vaterschaftstest ?

In fast jeder menschlichen Zelle (mit Ausnahme der roten Blutkörperchen) befindet sich ein Zellkern, in dem die Erbinformation des jeweiligen Menschen enthalten ist, die als Gen auf den Chromosomen liegt. Insgesamt besitzt jeder gesunde Mensch 2 x 23 Körperchromosomen, wobei jeweils eines von der Mutter und eines vom Vater stammt. Zusätzlich gibt es die Geschlechtschromosomen X und Y, die sich wie folgt kombinieren - XX bei Frauen bzw. XY bei Männern. Die Kombinationen 46 XX bzw. 46 XY zeigen sich im Fall von bestimmten Erbkrankheiten verändert.

Die Chromosomen bestehen aus Desoxyribonukleinsäure (DNS), die um Eiweißkörper herumgewunden ist. Die DNS besteht aus Basenpaaren, wobei jeweils drei Paare eine Information für eine Aminosäure kodieren.

Zehn Prozent der DNS sind für die eigentliche Vererbung verantwortlich. Der Großteil (90 %) der DNS ist individuell unterschiedlich, das ist jener Bereich, der für die Vaterschaftsuntersuchung in Frage kommt. Durch spezielle Nachweisverfahren (Polymerase-Kettenreaktion - PCR) können spezielle kurze DNS-Stücke vervielfältigt und infolge untersucht werden. Die Länge dieser Stücke ist individuell und wird mit technischen Verfahren bestimmt.

Da beim Kind ein Erbanteil vom Vater stammt, muss ein Teil der DNS-Stückchen mit der Probe des Vaters ident sein. Finden sich keine Übereinstimmungen, so ist der vermeintliche Vater, der die Probe abgegeben hat, zu 100 % nicht Zeuger des Kindes.

 

 

 

 

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