| "Ist das
jetzt mein Kind, oder etwa nicht?" Eine Frage die viele Väter plagt. Genau
deswegen steigen die Vaterschaftstests kontinuierlich an. Leider sind sich
auch immer mehr Mütter nicht 100%ig sicher wer nun der "Erzeuger" ihres
Kindes ist.
Hauptsächlich im Internet suchen zweifelnde Frauen und Männer und werden
auch schnell fündig. Jedoch ist hier erhöhte Vorsicht geboten, denn nicht
jeder Test verfügt über die nötige Aussagekraft um vor Gericht bestehen zu
können. Prinzipiell ist für die Abstammungsbeurteilung bzw. den
Vaterschaftsausschluss das Einverständnis aller zu testenden Personen
erforderlich. Ohne Einverständnis gewonnene Proben werden von seriösen
Anbietern in der Regel nicht untersucht.
Unterscheidung zwischen
Test und Gutachten:
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Vaterschaftstest:
Dieser Nachweis der Vaterschaft wird zwar gerichtlich oft nicht anerkannt,
kann aber zur Folge haben, dass ein Rechtsstreit entsteht, der ein
gerichtlich gefordertes Vaterschaftsgutachten nach sich zieht.
Grundsätzlich verletzt dieser Test, wenn er heimlich durchgeführt wird,
die Persönlichkeitsrechte der Mutter und auch des Kindes, weshalb dies von
seriösen Instituten abgelehnt wird.
Zur Untersuchung kommen vor allem Schleimhautzellen, Haare oder Blut. Die
Sicherheit von Vaterschaftstests kann im Idealfall jener von Gutachten
(99,99 %) entsprechen. Die Preise der Tests variieren und reichen von rund
500 Euro (ca. ATS 7.000,-) bis 1.100 Euro (ca. ATS 15.000,-). Dieser Preis
beinhaltet die Untersuchung aller relevanten Personen (Vater, Kind, evtl.
Mutter). Laut Angaben im Internet werden in Österreich jährlich 950
Vaterschaftstests durchgeführt - Tendenz steigend.
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Das
Buch zum Vaterschaftstest-> |
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Vaterschaftsgutachten:
Bei diesem Nachweis der Vaterschaft wird die Forderung der
Nachvollziehbarkeit gestellt. Das bedeutet, dass schon bei der
Probengewinnung eine Ausweiskontrolle erfolgt und eine Kopie eines
Personalausweises angefertigt wird. In seltenen Fällen werden auch
Fingerabdrücke abgenommen bzw. Photos gemacht. Alle zu untersuchenden
Personen müssen ihr Einverständnis zum Test geben.
Analysiert werden in diesem Fall vor allem
Blutproben, was
eine Sicherheit von 99,99 % mit sich bringt. Die für ein Gutachten
erforderliche Untersuchung ist im Vergleich zu den Vaterschaftstests
kostspieliger - der Preis beläuft sich in etwa auf 1.450 Euro (ca. ATS
20.000,-). Am Institut der Wiener Gerichtsmedizin sind pro untersuchte
Person rund 440 Euro (ATS 6.000,-) zu entrichten. Schätzungen zufolge
werden in Österreich jährlich etwa 2.550 derartige Gutachten angefertigt.
Was und wie wird
untersucht?
Beim Vaterschaftstest
werden Erbmerkmale in Blutproben, Haaren oder Schleimhautabstrichen des
Kindes, des fraglichen Vaters und eventuell auch der Mutter untersucht. Für
den Schleimhautabstrich wird mit einem Wattestäbchen über die
Mundschleimhaut gestrichen, wodurch sich einzelne Zellen ablösen und am
Stäbchen haften bleiben. Dieses aufschlussreiche Material wird infolge -
wenn der Test über einen Internet-Anbieter durchgeführt wird - in der dafür
vorgesehenen Verpackung an das Institut zurückgesendet. Schnuller und Haare
des Kindes kommen für die Untersuchung ebenfalls in Frage.
Das
Untersuchungsverfahren für das Gerichtsgutachten basiert, wie bereits
erwähnt, vor allem auf Blutproben. In seltenen Fällen - etwa wenn eine
Person schon verstorben ist - können auch andere Gewebearten (Knochen) zur
Untersuchung herangezogen werden.
Worauf basiert so ein
Vaterschaftstest ?
In fast jeder
menschlichen Zelle (mit Ausnahme der roten Blutkörperchen) befindet sich ein
Zellkern, in dem die Erbinformation des jeweiligen Menschen enthalten ist,
die als Gen auf den Chromosomen liegt. Insgesamt besitzt jeder gesunde
Mensch 2 x 23 Körperchromosomen, wobei jeweils eines von der Mutter und
eines vom Vater stammt. Zusätzlich gibt es die Geschlechtschromosomen X und
Y, die sich wie folgt kombinieren - XX bei Frauen bzw. XY bei Männern. Die
Kombinationen 46 XX bzw. 46 XY zeigen sich im Fall von bestimmten
Erbkrankheiten verändert.
Die Chromosomen bestehen
aus Desoxyribonukleinsäure (DNS), die um Eiweißkörper herumgewunden ist. Die
DNS besteht aus Basenpaaren, wobei jeweils drei Paare eine Information für
eine Aminosäure kodieren.
Zehn Prozent der DNS
sind für die eigentliche Vererbung verantwortlich. Der Großteil (90 %) der
DNS ist individuell unterschiedlich, das ist jener Bereich, der für die
Vaterschaftsuntersuchung in Frage kommt. Durch spezielle Nachweisverfahren (Polymerase-Kettenreaktion
- PCR) können spezielle kurze DNS-Stücke vervielfältigt und infolge
untersucht werden. Die Länge dieser Stücke ist individuell und wird mit
technischen Verfahren bestimmt.
Da beim Kind ein
Erbanteil vom Vater stammt, muss ein Teil der DNS-Stückchen mit der Probe
des Vaters ident sein. Finden sich keine Übereinstimmungen, so ist der
vermeintliche Vater, der die Probe abgegeben hat, zu 100 % nicht Zeuger des
Kindes.
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